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meine Meinung....gut, dass ich nicht Jura studiere
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Na da hast DU mal wieder Recht
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Original geschrieben von: UrbanHocke
meine Meinung....gut, dass ich nicht Jura studiere
Das sind aber genau die Feinheiten, um die es sich bei juristischen Auslegungen dreht. Hab zwar "nur" Wirtschafts- und Arbeitrecht studiert, aber solche Detailfragen machen das ganze erst spannend 
Aber schöner Fall, besser als immer den kleinen Klaus K :P als Täter (wie von einem Prof von mir) heranzuziehen
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Ich hatte bei meiner Ausbildung auch recht viel Strafrecht, bei uns war Timo immer der Böse 
Aber solche Fälle hätte ich mir damals auch gewünscht... Die sind nich all zu trocken und könnten durchaus mal so vorkommen... Mich hätte nur mal interressiert wie der Prof. das alles durchgeprüft hat...
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Schade dass in dem Forum noch keiner ein abschliessendes Ergebnis gepostet hat...
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Original geschrieben von: Rughwemser
Schade dass in dem Forum noch keiner ein abschliessendes Ergebnis gepostet hat...
Nun, da für Mord Vorsatz vorliegen muss, also eine geplante Tötungsabsicht, ist es schon einmal kein Mord, sondern höchstens Totschlag. Wohl eher aber gefährliche Körperverletzung - denn eine grobe Fahrlässigkeit kann den dreien ohne Probleme zu last gelegt werden.
Aber was die Schuldfrage angeht, da bin ich mit meinen Rechtskenntnissen am Ende, hab schließlich nie Strafrecht gehabt.
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eine grobe Fahrlässigkeit
wieso das denn???
wieo geht mann den nicht davon aus das die late dame in selbstmordabsichten oder in der absicht sich selber schaden zufügen lassen zu wollen den weg benutzt hat.
setzt das vorhandensein von einem weg, den benutzer dieses als privelegierter an, als den spielenden crossgolfer?
was wäre wenn auf der wiese bullen wären, wenn diese durchderehen weil die oma mit eine spazierstock wedelt, wäre es dann auch grobe fahrlässigkeit???
in beiden fällen wäre die oma hinüber :(
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Das Beispiel mit dem Bullen ist ieleicht ein wenig weit hergoholt Wenn so ein Bulle oder ein Hund nen Menchen anfällt werden sie eingechläfert... Das gehört zwar mit manchen Verbrechern auch gemacht,doch dazu gibt es keine rechtliche Grundlage...
Ein frei zugänglicher Weg, insbesondere die in Parks sind ja für jeden zugänglich, so auch für die alte Oma. Wenn die da spazieren geht ist es ihr gutes Recht. Wenn die Crossgolfer da spielen sollten sie zuminest mal sicherstellen dass sie niemanden trefen können. Sie wussten ja, dass a ein Weg verläuft der frei zugänglich ist und den sie von ihrem Absclag aus nicht einsehen können... So mit nehmen sie eine Verletzung dritter zumindest billigend in Kauf
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Original geschrieben von: Ackergolfer
Das Beispiel mit dem Bullen ist ieleicht ein wenig weit hergoholt Wenn so ein Bulle oder ein Hund nen Menchen anfällt werden sie eingechläfert... Das gehört zwar mit manchen Verbrechern auch gemacht,doch dazu gibt es keine rechtliche Grundlage...
Oh Oh Klaus, da möchte ich mein Veto einlegen 
Witzig wäre ja auch die Variante, was passiert, wenn der Golfer K den Bullen B trifft, der durchdreht, aus der Koppel ausbricht und dabei die Oma tot trampelt Hat dann nicht vieleicht der Bauer B schuld, weil seine Weide nicht vernünftig gesichert war 
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Und wenn Pasant P beim Kacken vom Blitz getroffen wurde, weil sich durch den Abschlag ein der Art grosse Statische Aufladung durch die Luftverwirbelungen hinter dem Ball gebildet haben... Was dann ?
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