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Servus zusammen,
so ich würde gern jetzt mal endgültig klären, wo man denn spielen darf und wo nicht? Letztens machte ein Bauer Fotos von uns, weil wir auf einem Feld gespielt haben (war aber nicht bebaut). Er hat zwar nichts gesagt, komisch war´s aber trotzdem: Wer kennt sich aus mit den rechtlichen Bestimmungen?
Wo darf man mit normalen Bällen spielen, wo mit Almosts? Was ist das entscheidende Kriterium?
Würde mich freuen, wenn vor der neuen Saison, das mal geklärt wäre....?
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Ich lass mir da mal was einfallen...
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theoretisch darfst du dort spielen (mit welchen Bällen ist erst einmal egal)wo es nicht Verboten ist, du niemanden gefährdest oder ihr eine Aufforderung bekommen habt das Gelände zu verlassen (Platzverweis) oder das spielen mit Bällen generell untersagt ist.
Das euch einer fotografiert hat, muss ja nicht bedeuten das es der Besitzer war, evtl war es nur jemand der es dem Besitzer zeigen wollte das da welche spielen.
Also nicht unruhig werden, Fußball darfst du ja auch überall dort spielen wo du es nicht Verboten ist.
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Wir wurden nachts desöftern von der Polizei beim Kontrollgang in diversen Stuttgart Stadtparks angetroffen. Wir hatten niemals Probleme mit den Herrschaften.
Wie sich das auf Feldern darstellt wird vermutlich schwer zu klären sein. Ruhestörung oder Zerstörung ist es sicherlich nicht, solange Du nicht im Maisfeld kurz vor der Ernte aktiv bist. Rechtlich müsste man das mal abklopfen. Wir hatten mal das Thema Darmverschluss bei einer Kuh und deren Tot nach Genuss eines Golfballs.
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Also bei Äckern und Feldern wär ich mir da nicht so sicher, weil die ja jemanden gehören oder jemand das Nutzungsrecht hat (gepachtet). Vor Allem wenn sie bewirtschaftet werden isses blöd da drauf rum zu golfen, da könnte ja Schaden an der Frucht/Saat entstehen . jedenfalls ist es Privatgelände. Allerdings auch nicht Umzäunt oder so. Keine Ahnungwie sich das dann genau verhält.
Die meisten Parks hingegen gehören ja der Stadt/Gemeinde und sind öffentlich. Da schaut das schon wieder anders aus.
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Auf einem Acker zu spielen würde ich möglichst unterlassen bzw. ich werd es nicht tun.
Wenn mich der Bauer erwischt und meint, er kann das nicht leiden, dann geht der nämlich los und verklagt mich wegen Flurschadens.
Flurschaden = Beschädigung eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder seiner Früchte
Da dürfte es sogar fast egal sein, ob frisch geerntet oder nicht, wenn man in der Erde herumwühlt oder darauf herumlatscht, kann man das wohl schon so auslegen. Dann gilt es Schadenersatz zu leisten. Eventuelle Verfahrenskosten kämen dann auch noch dazu.
Wissen tu ichs nicht, habe aber so einige Erfahrungen gemacht, als ich noch als Vermesser durch Wald und Flur zog.

Der Geist ist machtlos, wenn die Macht geistlos ist.
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Wir haben nur mal auf einem Feld mit Zwischenbepflanzung, also in dem Fall mehr oder weniger Unkraut gespielt, der Besitzer ist offensichtlich 100 Meter daneben auf seinem Grundstück mit Haus rumlaufen und hat uns auf jeden Fall gesehen, nur gesagt hat er nichts.
Das ist dann aber auch das höchste der Gefühle, auf einem frisch bepflanzten Feld mit Nutzpflanzen würde ich nicht golfen.
Parks ok, aber nur mit Almosts oder Brandfusions und auch nur wenn "Ballspiele" erlaubt sind.
Ist halt meistens eine individuelle Sache, abhängig von den Leuten die vorbeikommen, den Polizisten die eventuell vorbeischauen, etc.
Denn selbst wenn es nicht verboten ist, zB in einem Park, dann kann es trotzdem sein dass Polizisten sagen man sollte es besser lassen weil sich andere Leute gestört fühlen und dann ist es einfach besser da kein Fass aufzumachen.
Was wir mal hatten war nur auf einem Hafengelände, da hing zwar ein Schild betreten verboten, aber die Umzäunung war an mehreren Stellen offen, nicht eingerissen sondern einfach kein Zaun aufgestellt.
Nachdem wir gesehen hatten dass die Polizisten nichts gesagt hatten als ein paar Hundbesitzer dort mit ihren Vierbeinern rumliefen haben wir dort eben auch gegolft, aber uns haben sie dann angesprochen und gemeint das Betreten wäre verboten, unser Einspruch dss die Hundebesitzer geduldet werden haben sie einfach abgewinkt, aber man will ja kein Stress anfangen also sind wir auch weg.
Sowas ist eben in solchen Fällen einfach besser.
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ja ist immer ne schwierige Sache: 100% safe bist du eben nur auf nem echten Golfplatz.... :(
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Original geschrieben von: =Crux=
Denn selbst wenn es nicht verboten ist, zB in einem Park, dann kann es trotzdem sein dass Polizisten sagen man sollte es besser lassen weil sich andere Leute gestört fühlen und dann ist es einfach besser da kein Fass aufzumachen.
OK, dann kriegste eben nen Platzverweis!
Solange das Betreten, Ballspielen nicht ausdrücklich verboten ist und es sich um ne öffentliche Fläche handelt, kann man Dich zwar vertreiben, aber wenn Du Dich dann an diesen Platzverweis hälst, kann Dir eigentlich auch nicht viel passieren!
Wobei meine Erfahrung eher die ist, daß sich die Ordnungshüter am Crossen nicht stören und die meisten Passanten mehr oder weniger interessiert sind am lustigen Bälleschlagen!
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hallo zusammen,
bei mir in der stadt haben wir nen echt guten park zum spielen. is auch groß und immer gut besucht. wir spielen dort mit normalen bällen, logischerweise passen wir auf. bisher haben die leute eher immer gefragt was wir denn da machen und waren immer am crossen interessiert. auch die freunde in grün haben uns ca 5 minuten zugeguggt und haben sich gefreut. ohne irgendwas zu sagen oder zu tun sind die beiden weitergelaufen. und der kommende sommer wird der dritte sein in dem wir dort spielen.
bisher wurden wir noch nie verjagt oder weggeschickt.
rechtlich kann ich leider nix dazu sagen. einfach dort nicht spielen wenn ihr an dem platz ein ungutes gefühl habt.
man kann bei der stadtverwaltung anfragen ob es gestattet ist, aber da ist das nein schon vorprogrammiert könnte ich mir vorstellen.
PÄLZER BUWE - DIE Crossgolfer aus der Pfalz
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Hab an nen befreundeten Anwalt ne eMail geschrieben und folgende Antwort erhalten:
Servus,
schön mal wieder von Dir zu hören. Hinsichtlich deiner Anfrage erwischst du mich eher auf dem falschen Fuß, da dies nun wirklich nicht in mein Tätigkeitsfeld fällt.
Aber ich hab mal kurz nachgeschlagen und kann zumindest die Grundzüge skizzieren:
Zunächst ist zwischen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Komponente zu unterscheiden.
I. Zivilrecht:
Hier ist die Rechtslage so, dass Ihr grundsätzlich fremdes Eigentum (und alles gehört irgendjemandem) nicht ohne Einwilligung des Eigentümers betreten dürft. Tut Ihr dies doch besteht für den Eigentümer ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB, den er auch gerichtlich durchsetzen kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Wiederholungsgefahr besteht. Diese wird jedoch oftmals vermutet. Ergebnis wäre, dass ihr künfitg das Eigentum nicht mehr betreten dürftet und bei Zuwiderhandeln im worst case auch Sanktionsgelder zahlen müsstet.
Bei öffentlichen Anlagen stellt sich die Sache anders dar. Hier ist "Eigentümer" die Öffentlichkeit. Hier sind jedoch die Nutzungsbedingungen zu beachten. So kann in einem öffetnlichen Park das crossgolfen verboten sein, weil es nicht explizit erlaubt ist und nicht unter den Nutzungszweck "Erholung" o.ä. fällt.
II. Strafrecht:
In Betracht kommt Hausfriedensburch gemäß §123 StGB oder eine OWi wegen "groben Unfugs" (heisst echt so!).
Der Hausfriedensburch setzt eine Befriedung voraus, d.h. es muss für gewöhnlich zumindest ein Grenzzaun oder etwas ähnliches vorhanden sein, der das Betreten nicht ohne Hinderniss erlaubt. Ein Schild ist hierfür m.E. nicht ausreichend. Anders liegt dies wohl bei einer Ruine; hier gilt aber wieder das oben gesagte zur Öffentlichkeit.
Groben Unfag hat man dagegen recht schnell an der Backe. Hochklettern auf Straßenlaternen z.B. Da gibts dann schlimmstenfalls ein Ordnungsgeld.
Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann. Aber die DAtenbanken geben hierzu auch noch nichts her...
Von daher: keinen Kopf zerbrechen- No risk -No fun...
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Aktion "Pro groben Unfug" *gg*
Beispiel: Abschlag von einer Strassenlaterne.
Was lernen wir daraus: Man muss erst verwarnt werden, bevor es knallt.
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Ich sehe es grundsätzlich genau so:
Erst muß es einen Kläger geben, dann gibt es auch einen Richter.
Aber....
Also eher die kleine Klappe aufreißen und zum gepflegten Spiel einladen, als sich wehement zu positionieren.
Wie der Anwalt so schön sagt, oder ich es verstanden habe:
Solange Crossgolf in der Gesellschaft und Rechtsprechung noch nicht angekommen ist, immer feste draufhaun und Spaß haben!
Der erste, den es böse erwischt, wird seinen Prozeß doch wohl aus Spendengeldern finanziert bekommen.
Im Ernst: Ein Lächeln dürfte in 95 von 100 Fällen die Lösung des Problems sein, wenn es darum geht, sich (nicht) vertreiben zu lassen.
Crossgolf ist nun einfach mal erklärungsbedürftiger als Golf, seien wir die Vorreiter!

Der Geist ist machtlos, wenn die Macht geistlos ist.
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Och, bei der Loveparade klettern doch genug Strategen auf Ampeln und so, die eignen sich glaub ich auch besser als eine Laterne.
Die neue Homepage ist endlich online! Come and have a look!

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4. beim Ironstock 2009 - nach Stechen
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